Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel: Wechsel und Kündigung
Ein Eigentümerwechsel einer Immobilie bringt einige Änderungen mit sich, vor allem bei der Wohngebäudeversicherung. Was passiert mit der bestehenden Versicherung, wenn der Eigentümer wechselt? Kann die Versicherung gekündigt oder gewechselt werden? In diesem Artikel erfährst du, welche Optionen du als Käufer oder Verkäufer hast und welche Schritte notwendig sind.
1. Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung nach dem Eigentümerwechsel?
Beim Verkauf einer Immobilie wird die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Der Käufer übernimmt damit den bestehenden Versicherungsschutz des Verkäufers ohne Unterbrechung. Dies stellt sicher, dass das Gebäude kontinuierlich abgesichert bleibt, selbst während des Übergangs.
Vorteile der Übernahme:
- Nahtloser Versicherungsschutz: Der Käufer muss sich in der oft hektischen Phase des Umzugs keine Sorgen um eine sofortige Neuversicherung machen.
- Kein zusätzlicher Aufwand: Die Suche nach einer neuen Versicherung entfällt, und oft profitiert der Käufer von bestehenden, vorteilhaften Konditionen, insbesondere bei älteren Verträgen.
- Gute Konditionen: Manchmal hat der Vorbesitzer sehr gute Konditionen ausgehandelt, die bei einem Neuabschluss schwer zu bekommen wären. Dies kann zum Beispiel bei Fachwerkhäusern von Vorteil sein.
2. Nachteile einer Übernahme der Versicherung
In einigen Fällen kann es jedoch ratsam sein, die bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen. Ältere Verträge sind oft nicht mehr zeitgemäß oder bieten ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Nachteile der Übernahme:
- Veraltete Konditionen: Es kann sein, dass der Vertrag nicht mehr den heutigen Standards entspricht.
- Kein Sonderkündigungsrecht: Falls die Versicherung erst später gekündigt wird, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
- Abstimmung der Zahlungen: Käufer und Verkäufer müssen sich über die Bezahlung der Prämien einig werden.
3. Kündigungsrecht nach Eigentümerwechsel
a) Kündigung durch den Käufer
Nach dem Eigentümerwechsel hast du als Käufer das Recht, die Versicherung zu kündigen. Dazu hast du ab dem Eintrag im Grundbuch einen Monat Zeit. Die Kündigung wird dann entweder sofort oder zu einem späteren, von dir gewählten Zeitpunkt wirksam.
Solltest du erst später erfahren, dass eine bestehende Versicherung existiert, hast du erneut einen Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen, nachdem du davon Kenntnis erlangt hast. Um sicherzustellen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt, empfiehlt es sich, eine Kopie des Grundbuchauszugs mit dem Kündigungsschreiben zu versenden.
b) Kündigung durch den Verkäufer
Der Verkäufer kann die Versicherung nur kündigen, wenn der neue Eigentümer dieser Kündigung zustimmt oder bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen hat. Ansonsten bleibt der alte Vertrag bis zur Umschreibung bestehen.
4. Was du bei der Kündigung beachten solltest
Um eine reibungslose Kündigung zu gewährleisten, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Wichtig sind folgende Angaben: Name und Anschrift des Eigentümers, Gebäudeanschrift sowie die Versicherungsnummer.
- Lege eine Kopie des Grundbuchauszugs bei, um die Fristgerechtigkeit der Kündigung nachzuweisen.
- Lass dir die Kündigung schriftlich vom Versicherer bestätigen.
5. Experten-Tipp: Erst kündigen, wenn eine neue Versicherung vorliegt
Es ist ratsam, die bestehende Versicherung erst zu kündigen, wenn du eine neue Versicherung gefunden hast. Andernfalls besteht die Gefahr, dass dein Gebäude ungeschützt ist, falls ein Schaden während der Übergangszeit entsteht. Das könnte dich als neuen Eigentümer in eine wirtschaftlich prekäre Lage bringen, insbesondere kurz nach dem Kauf der Immobilie.
6. Mehrfachversicherung ist nicht erlaubt
Falls du unwissentlich eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hast, obwohl bereits eine besteht, ist eine Mehrfachversicherung gesetzlich nicht zulässig. In diesem Fall muss dich der neue Versicherer aus dem Vertrag entlassen. Um solche Situationen zu vermeiden, solltest du vor dem Kauf prüfen, ob der Vorbesitzer bereits eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.
7. Mitteilungspflicht an den Versicherer
Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sind verpflichtet, den Eigentümerwechsel unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Diese sogenannte Veräußerungsanzeige kann formlos erfolgen, muss aber die folgenden Informationen enthalten:
- Die Versicherungsnummer,
- Die Adresse des Gebäudes,
- Die Namen des alten und neuen Eigentümers.
Ein frühzeitiger Hinweis auf einen geplanten Wechsel der Versicherung ist ebenfalls ratsam. So kann der alte Versicherer informiert werden, ab wann eine Kündigung möglich ist.
8. Was passiert, wenn die Mitteilung nicht erfolgt?
Falls der Versicherer nicht rechtzeitig über den Eigentümerwechsel informiert wird, kann er im Schadensfall die Leistung verweigern. Wenn der Wechsel vor mehr als einem Monat stattgefunden hat und es tritt ein Schaden auf, haftet der Käufer selbst.
Ausnahme:
Der Versicherer kann nur dann Leistungen erbringen, wenn ihm der Eigentümerwechsel anderweitig bekannt geworden ist, z. B. durch die fehlende Kündigung und den Ablauf der Kündigungsfrist.
9. Wann ist der Eigentümerwechsel rechtlich vollzogen?
Ein Eigentümerwechsel gilt als offiziell, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Ab diesem Zeitpunkt geht auch die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Für die Umschreibung im Grundbuch sind zwei Dinge erforderlich:
- Die sogenannte Auflassung, also eine Vormerkung des neuen Eigentümers.
- Ein notariell beglaubigter Kaufvertrag.
Erst wenn beide Unterlagen vorliegen, kann die Behörde den Eigentümerwechsel im Grundbuch vornehmen.
Hinweis:
Ein Grundbucheintrag kann je nach Behörde bis zu sechs Monate dauern. Solange der Eintrag nicht erfolgt ist, bleibt der Verkäufer der offizielle Eigentümer der Immobilie.
Fazit
Die Wohngebäudeversicherung sichert das meist teuerste Gut in deinem Leben ab - deine Immobilie. Hier solltest du genau prüfen lassen, welche Leistungen im alten Vertrag enthalten sind und welche möglicherweise fehlen. In den Bedingungen verstecken sich oft Fallstricke, die im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass du keine oder gekürzte Leistungen erhältst. Der Preis (Beitrag) ist das letzte Kriterium, nach dem du schauen solltest. Hier zählt Qualität.
