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Unbenannte Gefahren in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet dir Schutz vor Schäden an deinem persönlichen Besitz durch benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Einige Tarife bieten jedoch auch den Schutz vor unbenannten Gefahren, der einen erweiterten Schutz für außergewöhnliche und unvorhersehbare Schadensfälle umfasst. Aber was genau sind unbenannte Gefahren?

Was sind unbenannte Gefahren?

Unbenannte Gefahren sind Schadensereignisse, die in den Versicherungsbedingungen nicht explizit genannt werden, aber dennoch versichert sind. Im Gegensatz zu den klar definierten „benannten Gefahren“, wie zum Beispiel Feuer oder Einbruch, decken unbenannte Gefahren auch unerwartete und ungewöhnliche Ereignisse ab, die in der Police nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

Typische Beispiele für unbenannte Gefahren in der Hausratversicherung:

  • Durch Starkregen sammelt sich Regenwasser auf dem Balkon und dringt durch die Balkontür ein. Dabei wird ein nahegelegener Designerschrank beschädigt.
  • Regenwasser staut sich im Lichtschacht aufgrund von Starkregen, sodass der Keller vollläuft und dort gelagerte Hausratgegenstände, wie Möbel oder elektronische Geräte, beschädigt werden.
  • Ein Sturm unterhalb der Windstärke 8 verursacht Schäden an den Gartenmöbeln auf der Terrasse, die bei einer klassischen Sturmversicherung nicht abgedeckt wären.
  • Ein Marder dringt in den Dachboden ein und beschädigt einen dort abgelegten Teppich, der durch einen herkömmlichen Versicherungsschutz nicht erfasst wäre.
  • Eine Störung im Stromnetz verursacht einen Überspannungsschaden an der Waschmaschine, die am Stromnetz angeschlossen ist, obwohl kein Blitzschlag vorliegt.

Warum sind unbenannte Gefahren wichtig?

Der Einschluss von unbenannten Gefahren bietet dir einen deutlich erweiterten Schutz für deinen Hausrat. Im Alltag können viele unerwartete Ereignisse auftreten, die nicht durch die klassischen „benannten Gefahren“ abgedeckt sind. Ohne diese Zusatzdeckung würdest du bei solchen Schadensfällen möglicherweise keine Versicherungsleistung erhalten und müsstest die Kosten selbst tragen.

Mit dem Schutz durch unbenannte Gefahren sicherst du dich gegen eine Vielzahl unvorhergesehener Risiken ab, die jederzeit eintreten können – sei es durch extreme Wetterereignisse, technische Defekte oder Tiere, die deinen Hausrat beschädigen.

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?

Auch wenn der Schutz durch unbenannte Gefahren umfassend ist, gibt es gewisse Ausschlüsse. Dazu gehören typischerweise:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, wie z. B. ein offen gelassenes Fenster bei Starkregen
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Terrorakte
  • Schäden durch normalen Verschleiß oder Abnutzung von Gegenständen

Lohnt sich eine Hausratversicherung mit unbenannten Gefahren?

Ja, der Einschluss von unbenannten Gefahren kann sich in den meisten Fällen lohnen. Viele Schadensereignisse, die durch unbenannte Gefahren entstehen, sind selten und unvorhersehbar, können aber erhebliche Kosten verursachen. Da der zusätzliche Schutz in der Regel nur einen geringen Mehrbeitrag zur Standardprämie darstellt, bietet er eine sehr gute Absicherung für ungewöhnliche Schadensfälle.

Fazit

Der Einschluss von unbenannten Gefahren in deiner Hausratversicherung ist ein sehr sinnvoller Zusatz, der dir einen umfassenderen Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen bietet. Durch die geringe Mehrprämie erhältst du einen deutlich erweiterten Versicherungsschutz, der dich vor finanziellen Belastungen bei ungewöhnlichen Schadensfällen bewahrt. Angesichts der Vielfalt an möglichen Risiken ist dieser erweiterte Schutz eine lohnenswerte Investition, die du in Erwägung ziehen solltest.

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