Wie können wir helfen?

Schadenmeldung einreichen

Du hast einen Schaden, der der Versicherung gemeldet werden muss? Hier findest du wichtige Informationen zur Vorgehensweise.

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In Kürze: Du kannst selbstverständlich einen Schaden immer auch selbst bei der Gesellschaft melden. Meist gibt es auf deren Website einen Bereich, in dem du die Meldung einreichen kannst. Ein Hinweis an dieser Stelle: Wenn du selbst die Schadenmeldung einreichst, kann es theoretisch passieren, dass etwas unglücklich formuliert ist, was dann dafür sorgt, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Es ist daher schon sinnvoll, wenn wir vorab einmal darüber sprechen.
 

Hier kannst du uns deine Schadenmeldung einreichen:


Die Schadenmeldung geht dann erst einmal nur an uns als dein Makler und wird dann geprüft. Nach ggf. nötiger Rücksprache leiten wir sie dann an die Gesellschaft weiter.

Erklärung:

Notion image
 

Schadenmeldung direkt an Versicherer per E-Mail (ohne Formular)


Bei allen Versicherungsarten gilt, dass du eine Schadenmeldung auch ohne das vorgesehene (Online-)Formular einreichen kannst. In diesem Fall sollten folgende Angaben auf jeden Fall in der Meldung enthalten sein:

  • Name des Versicherungsnehmers und Schadenverursachers
  • deine vollständige Anschrift
  • Telefonnummer und E‑Mail-Adresse
  • Versicherungsnummer
  • kurze aber genaue Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
  • Zeitpunkt des Schadens (am besten mit Uhrzeit)
  • Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände oder der geforderten Leistung (Schadenhöhe)
  • Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen beifügen oder erst einmal erwähnen
  • gegebenenfalls Rechnungen der beschädigten/abandengekommenen Gegenstände
  • bei einem Unfall als Ursache: Schadensmeldung an die Unfall­versicherung
 

Schadenmeldung über den Versicherungsmakler


Als Versicherungsmakler haben wir die Aufgabe, dich auch bei der Schadenregulierung zu begleiten. Das fängt an bei der Meldung, aber auch im weiteren Verlauf um die Regulierung zu erwirken und zu kontrollieren.

Wenn du einen Schaden hast, melde dich kurzfristig bei uns.

Hier kannst du den Schaden an uns melden: http://infino.de/lp/schaden

Wir leiten dann die Schadenmeldung an den Versicherer weiter und sind im Bilde, wie die Angelegenheit verläuft.

 

Wichtig und zu beachten


  • Schaden so schnell wie möglich melden. Die Frist, die der Versicherer für die Meldung vorgibt, findet sich in den Versicherungsbedingungen. Es sollte aber immer so schnell wie möglich gemeldet werden.
  • Selbstbeteiligung beachten. Ist in deinem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird der Regulierungsbetrag um diese gekürzt. Um keine Enttäuschungen zu riskieren, solltest du die SB in deinem Vertrag kennen. Anhand derer lässt sich u.a. auch überlegen, ob es überhaupt sinnvoll ist, den Schaden zu melden.
  • Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du in keinem Fall direkt den Schaden an die Versicherung melden. Hier gibt es so viele Dinge zu beachten, dass es sich empfiehlt, einen spezialisierten Anwalt oder Dienstleister zu beauftragen.
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