Das Beziehungs- und Verwandtschaftsverhältnis hat großen Einfluss darauf, ob Schäden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Je nach Beziehung und Wohnsituation gibt es klare Regelungen darüber, welche Schäden versichert sind – und welche nicht.
Warum Schäden innerhalb eines Haushalts meist ausgeschlossen sind
Schäden, die zwischen Personen eines gemeinsamen Haushalts entstehen, sind in der Regel nicht versichert. Dies betrifft:
- Ehepartner und Lebenspartner
- Kinder und Eltern
- Andere Verwandte, die im gemeinsamen Haushalt wohnen
Grund für den Ausschluss:
In einem gemeinsamen Haushalt ist oft unklar, wem bestimmte Gegenstände gehören. Versicherer betrachten Schäden innerhalb der häuslichen Gemeinschaft häufig als interne Angelegenheit, die nicht unter die Haftpflicht fällt.
Beispiel:
Ein Familienmitglied zerbricht versehentlich einen gemeinsamen Fernseher. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung nicht, da es sich um einen internen Haushaltsfall handelt.
Schäden zwischen Verwandten in getrennten Haushalten
Leben Verwandte in unterschiedlichen Haushalten, können Schäden, die sie einander zufügen, in der Regel von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Versicherte Fälle:
- Ein erwachsenes Kind, das nicht mehr bei den Eltern lebt, verursacht bei einem Besuch einen Schaden bei diesen.
- Geschwister, die in getrennten Haushalten wohnen, beschädigen versehentlich gegenseitig Eigentum.
Beispiel:
Ein Bruder besucht seine Schwester in ihrer Wohnung und stößt versehentlich eine teure Vase um. Da beide getrennte Haushalte führen, greift in diesem Fall die Haftpflichtversicherung.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Einige Haftpflichtversicherungen bieten erweiterte Leistungen an, die über den Standard hinausgehen. Dazu zählen:
- Regressansprüche der Krankenkasse bei Personenschäden:
Verursacht ein Familienmitglied einem anderen einen Personenschaden, können die Kosten, die durch Forderungen der Krankenkasse entstehen, von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.
- Schäden innerhalb der Versicherungsgemeinschaft:
Einige Tarife schließen unter bestimmten Bedingungen auch Schäden zwischen Haushaltsmitgliedern ein, z. B. in speziellen Premiumtarifen oder mit Zusatzbausteinen.
Beispiel:
Ein Partner verletzt den anderen versehentlich bei einer gemeinsamen Sportaktivität. Manche Versicherungen übernehmen in diesem Fall die Kosten, wenn diese Leistung im Vertrag enthalten ist.
Fazit: Klärung durch individuelle Beratung
Das Beziehungs- und Verwandtschaftsverhältnis ist entscheidend dafür, ob Schäden durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Besonders wichtig ist die Frage, ob die beteiligten Personen im selben oder in getrennten Haushalten leben.
Wenn du dir unsicher bist, welche Schäden in deinem Fall versichert sind, stehe ich dir gerne zur Seite. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen sinnvoll sind und ob zusätzlicher Schutz für deine Bedürfnisse infrage kommt. Kontaktiere mich jederzeit – ich helfe dir gerne weiter!
