Dein Urlaub ist gebucht, die Vorfreude groß, aber dann passiert das Unvorhergesehene: Eine Krankheit, ein Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse machen dir einen Strich durch die Rechnung. Damit bist du nicht allein. Laut einer aktuellen Statistik von Statista musste bereits jeder vierte deutsche Urlauber eine gebuchte Reise stornieren. Im Jahr 2020 waren es Corona-bedingt fast 30 %.
Um hohe Stornokosten zu vermeiden, kann der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein.
Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung ab?
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn du eine Reise vor dem geplanten Antritt stornieren musst. Diese Versicherung übernimmt die Stornokosten, die dir durch den Ausfall der Reise entstehen. Die Hauptgründe, die von Versicherungen abgedeckt werden, sind:
- Erkrankungen
- Unfälle
- Tod
- Arbeitsplatzwechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes
- Betriebsbedingte Kündigung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Impfunverträglichkeiten
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Abschlussfrist
Besonders wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn du die Versicherung innerhalb von vier Tagen nach der Buchung abschließt.
Was deckt eine Reiseabbruchversicherung ab?
Solltest du deine Reise bereits angetreten haben und dann abbrechen oder unterbrechen müssen, greift die Reiseabbruchversicherung. Sie erstattet nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten, die durch einen vorzeitigen Abbruch entstehen.
Versicherte Gründe für den Abbruch oder die Stornierung der Reise sind beispielsweise:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartet schwere Erkrankung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaftskomplikationen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Schäden am Eigentum
- Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen Jahres
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartete Erkrankung oder Unfall eines zur Reise angemeldeten Haustiers (Hund oder Katze)
- Einreichung der Scheidungsklage
- Gerichtliche Ladungen
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende oder Empfang von Organen oder Geweben
- Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. Herzschrittmacher)
- Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes
- Verkehrsunfall auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
Wer ist versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen. Darüber hinaus sind auch sogenannte Risikopersonen mitversichert. Das bedeutet: Auch wenn jemand, der nicht mitreist (zum Beispiel ein naher Angehöriger), schwer erkrankt oder verstirbt, kannst du die Reise stornieren und die Versicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten.
Risikopersonen sind zum Beispiel:
- Ehepartner, Lebensgefährten oder Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern)
- Personen, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben
- Angehörige deines Lebensgefährten
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Wichtig zu beachten: Wenn mehr als sechs Personen (bei Familienprodukten sieben) oder mehr als zwei Familien und zwei minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise buchen, gelten nur die Angehörigen und Lebenspartner als Risikopersonen.
Empfehlenswert: Die Jahresversicherung
Um für mehrere Reisen im Jahr abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Jahresversicherung, die die meisten Reisen eines Jahres abdeckt. Sollte eine Reise besonders teuer sein – wie beispielsweise der Sommerurlaub – und den versicherten Reisepreis übersteigen, kannst du für diese Reise separat eine zusätzliche Versicherung abschließen, um eine vollständige Absicherung zu gewährleisten.
