Du hat eine Streitigkeit und möchtest noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die den Streit einschließt?
Kurz gesagt:
Das kannst du vergessen.
Eine Versichertengemeinschaft ist ein Kollektiv. Das bedeutet, viele zahlen in einen Topf ein, damit im Schadenfall aus diesem Topf der Schaden beglichen werden kann. Das Prinzip funktioniert nur dann, wenn die “Entnahmen” aus dem Topf nicht überhand nehmen.
Damit also niemand in die Versuchung kommt, eine Versicherung abzuschließen, wenn der Schadenfall schon feststeht, gibt es mehrere Vorkehrungen, um das Konstrukt nicht zu gefährden.
In der Rechtsschutzversicherung gibt es sogenannte Wartezeiten. Das bedeutet, dass zwischen Beginn der Versicherung und Schaden eine Zeit von meist 3 Monaten liegen muss. (Wichtig bei der Rechtsschutzversicherung ist auch die Definition des Schadenfalls, also wann hat der eigentliche Schaden stattgefunden. Dazu aber an anderer Stelle mehr.)
Bestimmte Bereiche werden ohne Wartezeit angeboten, z.B. im Verkehrsrecht. Bei einem Anbieterwechsel entfällt bei lückenlosem Vorvertrag oft auch die Wartezeit.
