Einleitung
Der Leistungsvergleich, den wir bei neuen Angeboten durchführen, ist sehr detailliert und umfasst zahlreiche Einzelkriterien. Dabei prüfen wir nicht nur die Grunddeckung, sondern auch viele optionale Leistungserweiterungen, die im Ernstfall einen großen Unterschied machen können. Dieses Nachschlagewerk soll dir helfen, die einzelnen Leistungspunkte besser zu verstehen. Es erklärt, worum es bei den jeweiligen Kriterien geht und worauf dabei zu achten ist.
Wichtig: Nicht jeder Punkt ist für jeden gleich relevant. Welche Kriterien für dich besonders wichtig sind, hängt stark von deiner individuellen Wohnsituation, deiner Risikoeinschätzung und deinen persönlichen Präferenzen ab.
Deckungserweiterungen
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung
Wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst (z. B. Kerze unbeaufsichtigt gelassen), wird die Leistung nicht gekürzt.
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung
Auch wenn du grob fahrlässig gegen bestimmte Pflichten aus dem Vertrag verstößt (z. B. verspätete Schadenmeldung, unterlassene Sicherung eines Gebäudeteils, fehlerhafte Bedienung eines Heizungssystems), wird die Leistung nicht gekürzt. Wichtig: Hier geht es nicht um die grob fahrlässige Verursachung eines Schadens selbst, sondern um sogenannte Obliegenheitsverletzungen. Das sind vertraglich vereinbarte Verhaltenspflichten, die du vor oder nach einem Schaden einhalten musst. Bei der Schadensverursachung steht die Handlung im Mittelpunkt, die direkt zum Schaden führt – bei der Obliegenheitsverletzung geht es eher um Versäumnisse im Umgang mit dem Versicherungsvertrag.
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässig unterlassener Anzeige von Gefahrerhöhung
Wenn du eine Gefahrerhöhung (z. B. Baustelle) nicht meldest, obwohl du es müsstest, bleibt der Schutz dennoch bestehen.
Unterversicherungsverzicht
Der Versicherer verzichtet darauf, die Leistung zu kürzen, wenn sich herausstellt, dass das Haus hätte höher versichert werden müssen.
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Vorübergehender Schutz auf dem Niveau des neuen Vertrags, solange noch der alte Vertrag besteht.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Hier geht es um Schadenereignisse, die im Zusammenhang mit einer polizeilich gemeldeten Straftat stehen – etwa Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus.
Schäden durch Graffiti
Dabei geht es um die Entfernung von Graffiti, die z. B. durch Vandalismus auf Fassaden oder Mauern entstehen.
Neuwerterstattung auch wenn kein Wiederaufbau erfolgt
Du bekommst den Neuwert ersetzt, selbst wenn du nicht neu baust oder das Haus an anderer Stelle wieder errichtest. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du aus Altersgründen gar kein neues Haus mehr bauen willst, sondern lieber in eine kleinere Eigentumswohnung umziehst.
Mietausfall
Mietausfall infolge eines versicherten Schadens wird ersetzt.
Unterbringungskosten im versicherten Schadenfall
Kosten für die Unterbringung (z. B. Hotel), wenn das Haus durch einen Schaden unbewohnbar ist.
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- u. Schutzkosten
Kosten für die Beseitigung von Trümmern, Schutzmaßnahmen und Abbrucharbeiten nach einem Schaden.
Grundstückszubehör/-bestandteile
Dinge wie Zäune, Mülltonnenhäuser oder Gartenhäuschen auf dem Grundstück zählen zum sogenannten Grundstückszubehör und können im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.
Diebstahl von Wärmepumpen auf dem Grundstück
Gemeint ist der Diebstahl von fest installierten Wärmepumpen, die sich außerhalb des Gebäudes befinden – also z. B. im Garten oder auf dem Grundstück.
Künftige Leistungsverbesserungen
Neue Leistungen, die der Versicherer später einführt, gelten automatisch auch für deinen Vertrag.
Leistungsgarantie gegenüber Mitbewerbern (Ausschlüsse und Voraussetzungen bitte beachten)
Wenn ein Mitbewerber bessere Leistungen bietet, wird dieser Leistungsumfang ebenfalls gewährt – unter bestimmten Bedingungen.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit kann der Beitrag für eine gewisse Zeit entfallen, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Deckungserweiterung Rohbauversicherung - soweit beantragt
Die Rohbauversicherung ist nur für Bauherren relevant, also für alle, die ein Haus neu bauen. Sie deckt die Bauphase ab, in der das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist. Gemeint ist damit der Zeitraum, in dem nur der Rohbau steht, also das Haus ohne Innenausbau, Fenster oder Dach. In dieser Zeit bestehen besondere Risiken, etwa durch Sturm, Feuer oder Vandalismus, die über die Rohbauversicherung abgesichert werden können.
Umfang der Rohbauversicherung
Bezieht sich auf die Leistungen, die während der Bauzeit gelten (z. B. Feuer).
Dauer der Rohbauversicherung
Wie lange der Schutz in der Bauphase ohne Zusatzbeitrag besteht.
Deckungserweiterungen Feuer - soweit beantragt
Rauch, Überschallknall, Implosion
Erweiterter Schutz bei Rauchschäden, Implosionen und Schäden durch Überschallereignisse.
Sengschäden
Oberflächenschäden durch Hitze (z. B. Funkenflug), ohne dass es brennt.
Überspannungsschäden durch Blitz
Schäden durch elektrische Überspannung, die durch einen Blitzschlag ausgelöst werden – beispielsweise an elektrischen Leitungen oder Haustechnik.
Deckungserweiterungen Sturm/Hagel - soweit beantragt
Verzicht auf Mindestwindstärke
Der Schaden wird auch ersetzt, wenn der Sturm nicht die sonst übliche Windstärke erreicht hat. Normalerweise greifen Wohngebäudeversicherungen erst ab Windstärke 8 auf der Beaufortskala (rund 62 km/h). Bei dieser Erweiterung besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Sturm schwächer war – also zum Beispiel bereits bei Windstärke 7 oder darunter. Das kann gerade bei lokal begrenzten Unwettern wichtig sein, bei denen die Windgeschwindigkeit unterhalb der sonst geltenden Grenze liegt.
Aufräumungskosten für Bäume
Hiermit sind die Kosten gemeint, die für das fachgerechte Entfernen und Entsorgen von Bäumen anfallen, die durch Sturm oder Hagel zu Boden gegangen sind.
Deckungserweiterungen Leitungswasser - soweit beantragt
Rohrverstopfung (ersatzpflichtiger Schadenfall erforderlich -Deklaration beachten)
Wenn durch eine Verstopfung ein versicherter Schaden entsteht, werden die Kosten ersetzt.
Wasserverlust infolge von Rohrbruch
Erstattung der Kosten für verlorenes Wasser nach einem Rohrbruch.
Frostbedingte Schäden an Armaturen
Schäden durch Frost an Wasserhähnen oder Ventilen. Armaturen sind dabei alle sichtbaren und zugänglichen Bauteile der Wasserinstallation, die der Bedienung oder Regelung dienen. Dazu zählen zum Beispiel Wasserhähne, Duscharmaturen, Mischbatterien oder Ventile an Heizkörpern. Armaturen sind dabei alle sichtbaren und zugänglichen Bauteile der Wasserinstallation, die der Bedienung oder Regelung dienen. Dazu zählen zum Beispiel Wasserhähne, Duscharmaturen, Mischbatterien oder Ventile an Heizkörpern.
Sonstige Bruchschäden an Armaturen
Bruchschäden an Armaturen auch ohne Frostereignis sind abgedeckt.
Nässeschäden
Schäden durch austretendes Wasser, das nicht zwingend aus einem Rohr stammen muss.
Nässeschäden aufgrund undichter Silikonfugen
Wasser dringt über undichte Fugen ins Mauerwerk ein – auch solche Schäden sind hiermit abgesichert.
Ableitungsrohre auf dem Grundstück
Rohrleitungen, die Abwasser vom Haus zum Kanal führen und sich auf dem eigenen Grundstück befinden, sind mitversichert.
Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks
Abwasserrohre, die außerhalb des eigenen Grundstücks verlaufen (z. B. auf dem Weg zum Kanal), sind mitversichert.
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück
Wasserleitungen zum Haus, die auf dem Grundstück verlaufen, sind abgedeckt.
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstückes
Auch Zuleitungen außerhalb des Grundstücks (z. B. bis zum Wasseranschluss) sind versichert.
Zuleitungsrohre die nicht der Versorgung des Gebäudes dienen
Zum Beispiel Leitungen für Nebengebäude oder Außenzapfstellen – auch diese können mitversichert sein.
Gasrohre auf dem Versicherungsgrundstück
Versicherungsschutz für Gasleitungen innerhalb des Grundstücks.
Wurzeleinwuchs und Muffenversatz
Schäden durch eindringende Wurzeln oder verschobene Rohrverbindungen.
Deckungserweiterungen - Elementar - soweit beantragt
Selbstbeteiligung
Höhe des Betrags, den du im Schadensfall selbst tragen musst.
Leistung ohne Rückstauklappe
Versicherungsschutz auch dann, wenn keine technische Rückstauklappe vorhanden ist.
Vertragliche Obliegenheiten für Rückstausicherungen in überflutungsgefährdeten Räumen
Es müssen gewisse Schutzvorkehrungen getroffen sein (z. B. Rückstauklappe im Keller), sonst kann es Leistungseinschränkungen geben.
Teilüberflutungen (zum Beispiel Balkon, Terrasse, Souterrains, Kellertreppen) ohne Überflutung des Grund- und Bodens über Elementar und-/oder Naturgefahren
Auch wenn nur einzelne Bereiche betroffen sind, kann Versicherungsschutz bestehen. Das ist nicht selbstverständlich, denn eine Überflutung ist in vielen Verträgen klar definiert – oft muss dabei das Grundstück insgesamt unter Wasser stehen. Ohne diese Definition wären Teilüberflutungen wie auf Balkon, Terrasse oder in einem Kellerschacht normalerweise nicht abgesichert.
Austritt von Grundwasser an die Oberfläche infolge Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschlägen
Versichert sind Schäden durch Grundwasser, das durch Naturereignisse wie starke Regenfälle oder das Ausufern eines Flusses an die Oberfläche gedrückt wird. Normalerweise sind Grundwasserschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da Grundwasser als "von unten kommend" gilt. Durch diese Erweiterung sind jedoch auch solche besonderen Situationen abgesichert, in denen das Grundwasser durch äußere Einwirkungen quasi wie Oberflächenwasser auftritt und Schäden verursacht, etwa durch das Eindringen in Keller oder Souterrains.
Wartezeit Neugeschäft
Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht (z. B. bei Elementargefahren).
Deckungserweiterungen - unbenannte Gefahren - soweit beantragt
Unbenannte Gefahren (Ausschlüsse sind zu beachten)
Versichert sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das bedeutet: Es gibt keine abschließende Liste von versicherten Schadensursachen, sondern alles ist grundsätzlich mitversichert, solange es nicht in den Ausschlüssen des Vertrags genannt ist. Sie bietet einen sehr umfassenden Schutz, der auch seltene oder ungewöhnliche Schadenereignisse abdecken kann, etwa wenn ein Tier das Dach beschädigt oder durch einen technischen Defekt am Haus etwas Unvorhergesehenes passiert.
Selbstbeteiligung (unbenannte Gefahren)
Beteiligung an den Kosten bei einem Schaden auch hier möglich, je nach Vertragsgestaltung. Diese Selbstbeteiligung gilt in der Regel spezifisch für den Bereich der unbenannten Gefahren und ist unabhängig von einer eventuell anderweitig vereinbarten generellen Selbstbeteiligung im Vertrag.
Abschließende Hinweise
Dieses Nachschlagewerk soll dir eine erste Orientierung geben und typische Fragen beantworten, die beim Lesen eines Leistungsvergleichs auftauchen. Es ersetzt aber keine individuelle Bewertung oder Empfehlung, die wir dir im Beratungsgespräch geben können. Wenn du dir unsicher bist, welche Kriterien für dich entscheidend sind oder was genau hinter einem Begriff steckt, melde dich gern – dann klären wir das gemeinsam.
