Unter den häufig empfohlenen Rechtsschutzversicherungen findet sich immer wieder die Auxilia (KS-Auxilia).
Der Tarif JURPRIVAT bietet ein sehr hohes Leistungsniveau und gleichzeitig ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Erreicht wird das u.a. durch die fallende Selbstbeteiligung, die hier erläutert wird.

Was ist eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil an den Kosten eines Versicherungsschadens, den du als Versicherungsnehmer selbst tragen musst. Wenn du beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 200 Euro hast und ein Schaden von 1.000 Euro entsteht, zahlst du 200 Euro selbst, während die Versicherung die restlichen 800 Euro übernimmt. Dieser Mechanismus dient dazu, die Versicherungsprämien zu senken und Versicherte zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Risiken zu ermutigen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherungsart und Vertrag variieren und wird oft als fester Betrag oder als Prozentsatz der Schadensumme festgelegt.
Funktionsweise der fallenden Selbstbeteiligung
Bei der Auxilia kannst du eine fallende SB wählen. Du beginnst mit einer Selbstbeteiligung von 400 €. Diese wird jährlich zur Hauptfälligkeit der Police neu festgelegt. Für jedes schadenfreie Jahr reduziert sich die Selbstbeteiligung um 100 €. Nach vier aufeinanderfolgenden schadenfreien Jahren entfällt die Selbstbeteiligung vollständig.
Auswirkungen eines Schadenfalls
Bei Meldung eines Schadens, für den der Versicherer eintrittspflichtig ist, wird die Selbstbeteiligung wieder auf den Ausgangswert von 400 € zurückgesetzt. Eine Ausnahme besteht, wenn du dich sechs Jahre lang in der 0 € Stufe befindest. In diesem Fall bist du vor Rückstufungen geschützt.
Leistungen ohne Selbstbeteiligung
Für die folgenden Leistungen müssen Kunden keine Selbstbeteiligung zahlen:
- Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
- Kunden-Portal mit rechtlich geprüften Musterverträgen und -schreiben
- bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt
- in Auslandsfällen
- für die Leistungsarten
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung – § 2 o) AUXILIA ARB/2021
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung(Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen – § 2 q) bb) AUXILIA ARB/2021)
- für alle Serviceleistungen (s. Abschnitt E der Tarifbestimmungen)
- Telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
- Online-Beratung
- Online-BeratungXL
- Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen
- Online-Vertrags-Check
- Online-Reputations-Schutz
- Cyber-Mobbing-Hilfe
- BU-Antrags-Check
- Mediation
- MediationXL
- Vorsorge-Generatoren für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Fazit
Die fallende SB der Auxilia hat zwei Vorteile:
- Sie sorgt für ein sehr gutes Preis-Leistungsniveau.
- Sie “erzieht” Versicherte gerade am Anfang dazu, nicht jeden kleinen Schadenfall einzureichen. Auch wenn man versichert ist, sollte das nicht überstrapaziert werden, da sonst eine Versicherung auch Kunden kündigen kann. Kleinere Schäden sollten im Regelfall selbst getragen werden. Durch die fallende SB werden Kunden direkt von Anfang an dazu erzogen.
