Doppelversicherung bei Paaren: Regelungen und Kündigungsrechte
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern abgesichert ist. Dies kann zu unnötigen Kosten und im Schadensfall zu rechtlichen Komplikationen führen. Besonders bei Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen kann eine Doppelversicherung entstehen, wenn Paare zusammenziehen oder heiraten. In bestimmten Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht für den überflüssigen Vertrag.
Privathaftpflichtversicherung
Eine doppelte Absicherung in der Privathaftpflichtversicherung ist unzulässig und führt dazu, dass der neuere Vertrag aufgelöst werden muss. Versicherer gewähren ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine bestehende Privathaftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.
Das Sonderkündigungsrecht greift insbesondere, wenn eine Doppelversicherung unabsichtlich durch eine Heirat oder das Zusammenziehen von Partnern entstanden ist. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Kenntnisnahme der Doppelversicherung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und einen Nachweis über den bereits bestehenden Vertrag enthalten.
Neben der Kündigung des überflüssigen Vertrags ist die Anpassung des verbleibenden Tarifs erforderlich. Einzelverträge müssen in einen Paar- oder Familientarif umgestellt werden, damit beide Partner abgesichert sind.
Hausratversicherung
Bei der Hausratversicherung entsteht eine Doppelversicherung häufig, wenn zwei Personen mit eigenen Policen einen gemeinsamen Haushalt gründen. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht, jedoch ermöglichen viele Versicherer eine vorzeitige Vertragsauflösung des jüngeren Vertrags.
Falls keine außerordentliche Kündigung möglich ist, bleibt nur die ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende. Zusätzlich kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen, wenn der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsverbesserung erhöht. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Zugang der Mitteilung.
Nach der Kündigung einer der beiden Hausratversicherungen muss der verbleibende Vertrag überprüft werden. Die Versicherungssumme sollte an den Gesamtwert des zusammengeführten Hausstands angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Rechtsschutzversicherung
Eine Doppelversicherung in der Rechtsschutzversicherung liegt vor, wenn zwei identische Policen bestehen. Falls die Verträge gleiche Leistungen abdecken, kann der neuere Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Feststellung der Doppelversicherung.
Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende möglich. Zusätzlich kann der Versicherer bei zwei Schadensfällen innerhalb eines Jahres eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat nach der Deckungszusage aussprechen.
Falls der verbleibende Vertrag bislang nur eine Einzelperson abgesichert hat, ist eine Umstellung auf einen Paar- oder Familientarif notwendig, um einen umfassenden Schutz für beide Partner zu gewährleisten.
Fazit
Doppelversicherungen entstehen oft unbeabsichtigt durch Veränderungen in der Lebenssituation. Während in der Privathaftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt die Kündigungsmöglichkeit in der Hausratversicherung von den Kulanzregelungen des Versicherers ab. In jedem Fall sollte der verbleibende Vertrag überprüft und gegebenenfalls an die neue Lebenssituation angepasst werden.
