Bauherren-Rechtsschutz: Eine seltene, aber wichtige Absicherung
Beim Hausbau oder größeren Sanierungsvorhaben können schnell rechtliche Streitigkeiten entstehen. Planungsfehler des Architekten, Lieferung falscher Materialien oder Baumängel – die finanziellen Risiken für Bauherren sind enorm. Genau hier soll der Bauherren-Rechtsschutz greifen. Doch diese spezielle Form der Rechtsschutzversicherung ist auf dem Markt nur schwer zu finden.
Die Problematik der Versicherbarkeit
Klassische Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel keine Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben ab. Der Grund liegt in den potenziell hohen Schadenssummen, die bei Baumängeln und Bauverzögerungen entstehen können. Für Versicherungsunternehmen stellen solche Fälle ein erhebliches finanzielles Risiko dar, weshalb viele Anbieter diesen Bereich ausschließen.
Begrenzte Angebote auf dem Markt
Nur wenige Versicherer bieten einen speziellen Bauherren-Rechtsschutz an. Einer der Vorreiter in diesem Bereich ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherung, die auch hinter den Rechtsschutzlösungen der Sparkasse steht. Die ÖRAG bietet ein speziell auf Bauherren zugeschnittenes Produkt an, das jedoch häufig an Bedingungen wie die Aufnahme eines Baukredits bei der Sparkasse geknüpft ist.
Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG: Innovativer Schutz für Bauherren und Immobilienkäufer
Der Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG wurde speziell für die Absicherung von Bau- und Immobilienprojekten entwickelt. Dieses innovative Produkt bietet Schutz in rechtlichen Streitfällen, die beim Bau, Kauf oder der Sanierung von Immobilien auftreten können, und schließt dabei typische Risiken ein, die bisher nicht versicherbar waren.
Vorteile und Einzigartigkeit
- Umfassender Schutz: Versichert auch Baurisiken, die normalerweise ausgeschlossen sind.
- Keine Wartezeiten: Der Schutz greift sofort nach Vertragsabschluss.
- Vorvertraglichkeit: Deckung für Schäden, die bis zu 1 Jahr vor Versicherungsbeginn entstanden sind (sofern der Schaden nicht bekannt war).
- Dreijährige Nachmeldefrist: Schäden, die während der Versicherungszeit entstanden, aber erst später entdeckt werden, können bis zu drei Jahre nach Vertragsende gemeldet werden.
- Mediation inklusive: Konflikte können durch Mediatoren außergerichtlich gelöst werden.
Versicherte Leistungen
Der Bauherren-Rechtsschutz bietet Schutz in folgenden Bereichen:
- Neubau: Absicherung gegen Baumängel und Streitigkeiten bei der Errichtung von Gebäuden
- Sanierung und Umbau: Rechtsschutz bei Problemen mit Bauunternehmen oder Handwerkern während Renovierungen
- Kauf von Immobilien oder Grundstücken: Rechtliche Unterstützung bei Mängeln oder Täuschung beim Kauf
Leistungen im Schadensfall:
- Kostenübernahme für Anwalt, Gericht und gerichtlich bestellte Sachverständige
- Rechtsschutz bei Vertrags- und Sachenrecht für privatrechtliche Schuldverträge
Versicherbare Objekte
Der Bauherren-Rechtsschutz gilt für überwiegend privat genutzte Objekte in Deutschland.
Versicherbare Immobilien:
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser (inkl. Einliegerwohnung)
- Mehrfamilienhäuser (bis zu 6 Wohneinheiten)
- Ferienhäuser/-wohnungen
Auch teilgewerbliche Nutzung ist versicherbar, sofern die gewerbliche Nutzung unter 50 % bleibt.
Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
- Vor Beginn der Maßnahme: Der Antrag muss vor Baubeginn oder Sanierungsbeginn gestellt werden. Bei Bauträgergeschäft vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags
- Keine Denkmalschutzobjekte: Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen
- Kostenbegrenzung: Die Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme darf maximal 3 Mio. Euro betragen
- Finanzierungsbindung: Abschluss normalerweise nur in Kombination mit einer Sparkassen-Finanzierung. Wir haben aber die Möglichkeit, über einen weiteren Versicherungsvertrag (z. B. eine Bauleistungs-oder Gebäudeversicherung oder auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung) die Versicherung anzubieten.
Vertragsdetails und Kosten
- Versicherungsdauer: 5 Jahre
- Deckungssumme: 100.000 Euro je Schadensfall
- Selbstbeteiligung:
- Wahlweise 400 Euro oder 1.000 Euro
- Reduktion um 150 Euro bei Nutzung einer empfohlenen Kanzlei
Prämienberechnung:
- Laufzeit 5 Jahre: ab 0,11 % der Bau-/Sanierungssumme (mind. 125 €/Jahr)
- Einmalprämie (1 Jahr + 4 Jahre Nachhaftung): ab 0,5 % der Bau-/Sanierungssumme (mind. 625 €)
Praktische Beispiele aus der Rechtsschutzpraxis
- Mängel bei der Sanierung: Schimmelbefall am neuen Dachstuhl, der bereits beim Einbau kontaminiert war (Kostenrisiko: 12.530 €)
- Bauverzug: Streit mit der Baufirma bei verspäteter Fertigstellung (Kostenrisiko: 31.124 €)
- Planungsfehler: Falsche statische Berechnungen durch den Architekten führen zu erheblichen Schäden (Kostenrisiko: 7.839 €)
Besondere Varianten: Bauherren-Rechtsschutz "to go"
Für kleinere Bauvorhaben bis 80.000 Euro bietet die ÖRAG eine günstige Einmalprämie:
- Bis 20.000 Euro: 325 €
- Bis 50.000 Euro: 425 €
- Bis 80.000 Euro: 525 €
Fazit
Der Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG ist eine sinnvolle Absicherung für Bauherren, Käufer und Sanierer. Die umfangreichen Leistungen, gepaart mit einer flexiblen Prämiengestaltung, schützen Bauprojekte vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Risiken.
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