Wie können wir helfen?

Heirat

Wenn aus Zweisamkeit eine Einheit wird

Traut euch!

Es ist immer schön, wenn man einen Partner findet und das Leben miteinander teilen möchte. Die Ehe bringt auch Verantwortung mit sich. Am Anfang hast Du sicher noch die Eindrücke des Festes im Kopf und tausend andere Dinge zu erledigen. Trotzdem solltest Du Dir einen Moment Zeit nehmen und Eure gemeinsame Vorsorgesituation, Euren Versicherungsschutz und einige grundsätzliche Regelungen überdenken.

Gesetzliche Versorgung

Der Gesetzgeber fördert die Ehe auf verschiedene Arten. Als Basis für ein klassisches Familienbild wurden Weichen gestellt, die beiden Ehepartnern eine gewisse Basisversorgung sichern sollen.

Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kannst Du Deinen Partner im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser - bedingt durch seinen Erwerbsstatus - nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt. Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz über die Eltern erhalten.

Witwen-/Witwerversorgung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Altersrente nur an denjenigen aus, für den Beiträge eingezahlt wurden und der seine Wartezeit erfüllt hat. Im Todesfall steht Dir als überlebendem Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente zu. Hierfür musst Du allerdings mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Es gibt folgende Rentenleistungen:

Kleine Witwen-/Witwerrente

Du erhältst für maximal 24 Monate etwa 25 % der vollen Erwerbsminderungsrente Deines verstorbenen Partners. Wenn Dein verstorbener Partner bereits Rentner war, wird seine Rente als Berechnungsbasis herangezogen. Dein eigenes Einkommen wird nach Berücksichtigung eines Freibetrags angerechnet.

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Beispiel: Dein Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Sein letztes Nettoeinkommen betrug 2.800 Euro. Er hinterlässt keine Kinder. Du arbeitest als Bürokauffrau und verdienst 1.500 Euro brutto. Du erhältst eine Witwenrente in Höhe von etwa 224 Euro.

Große Witwen-/Witwerrente

Auch hier ist die Erwerbsminderungsrente Deines verstorbenen Partners die Basis der Hinterbliebenenversorgung, sofern er noch aktiv im Berufsleben stand. Wenn er bereits Rente bezog, wird deren Höhe als Berechnungsbasis herangezogen. Die Höhe Deiner Witwenrente beträgt 55 % der Berechnungsbasis. Die Bezugsdauer ist nicht begrenzt. Um die große Witwenrente zu beziehen, musst Du mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • Du versorgst ein minderjähriges eigenes oder ein Kind Deines verstorbenen Partners in häuslicher Gemeinschaft.
  • Du bist erwerbsgemindert.
  • Du hast Dein 45. Lebensjahr vollendet.

Auch bei der großen Witwenrente wird ggf. anderes Einkommen angerechnet.

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Beispiel: Dein Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Sein letztes Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Du arbeitest als Bürokauffrau und verdienst 1.500 Euro brutto. Du erhältst eine Witwenrente in Höhe von ca. 636 Euro.
 
Wenn die Ehe bei Tod Deines Ehepartners noch kein Jahr bestand, hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Nur wenn der Verdacht ausgeräumt werden kann, dass es sich um eine reine Versorgungsehe gehandelt hat (z. B. bei Unfalltod oder Unwissenheit des Ehepaars über eine tödlich verlaufende Krankheit), kann ggf. ein Anspruch begründet werden. Wenn Du wieder heiratest, entfällt der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Der Anspruch kann bei Tod des Ehegatten oder Scheidung wieder aufleben.
 

Eigene Vorsorge

Um Deine Vorsorge "rund" zu machen, benötigst Du Versicherungsschutz auf unterschiedlichen Ebenen:

Privathaftpflicht-/Rechtsschutzversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jede Familie. Wenn Du diesen existenzsichernden Schutz noch nicht hast, solltest Du schnellstmöglich handeln. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Rechtsstreits, die Dir entstehen. Wer möchte schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er sich die Kosten nicht leisten kann?

Sowohl bei der Privathaftpflicht- als auch bei der Rechtsschutzversicherung sind Ehegatten in den jeweiligen Familien-Tarifen automatisch mitversicherte Personen. Du musst Deine ggf. bereits vorhandenen Verträge auf einen solchen Tarif umstellen. Wenn beide Ehepartner über einen Versicherungsvertrag derselben Sparte verfügen, muss einer der beiden Verträge aufgehoben werden. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass es keine Doppelversicherung geben darf. Bei Vorlage einer Kopie Eurer Heiratsurkunde wird der jüngere Vertrag aufgelöst.

Unfallversicherung

Mit der Eheschließung übernimmst Du auch eine große Verantwortung gegenüber Deinem Partner. Eine körperliche Behinderung muss Dich nicht davon abhalten, ein erfülltes Leben im gewohnten heimischen Umfeld zu führen. Meist braucht es dafür allerdings größere bauliche Veränderungen. Auch die gewohnte Mobilität mit dem eigenen Pkw ist meist möglich, kostet allerdings ebenfalls Geld. Über eine Unfallversicherung kannst Du die nötigen Summen absichern – ein bereits vorhandener Vertrag ergibt also auch weiterhin großen Sinn. Wenn Du und Dein Partner separate Verträge habt, solltest Du prüfen, ob Ihr durch eine Zusammenlegung Beiträge sparen könnt. Viele Anbieter gewähren einen Nachlass, wenn mehr als eine Person in einem Vertrag abgesichert wird. Wenn Du noch keine private Unfallvorsorge hast, empfehlen wir Dir dringend, dies noch nachzuholen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Deine Arbeitskraft ist die Basis für Deinen Lebensstandard. Wenn Du aufgrund gesundheitlicher Probleme Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. In einer Ehe lebt man in der Regel aus einer gemeinsamen Kasse, entsprechend belastend ist es, wenn ein Einkommen wegfällt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten.

Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, um finanzielle Einbußen ausreichend kompensieren zu können. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter sollten weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk anbietet.

Wenn Du oder Dein Partner bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habt, sollte in jedem Fall die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Steht diese noch in einem gesunden Verhältnis zu Deinem Nettoeinkommen?

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Durch die Eheschließung bieten Dir die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der Nachversicherung. Du kannst die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Hinterbliebenenversorgung

Die gesetzliche Absicherung für hinterbliebene Ehepartner fällt nicht sehr üppig aus. Diese Basisversorgung ist nicht darauf ausgelegt, laufende Kosten einer gemeinsamen Zukunftsplanung zu decken. Gerade wenn Kinder vorhanden sind oder noch eine Immobilie finanziert wird, sind finanzielle Probleme bei Tod eines Ehepartners meist vorprogrammiert. Eine Risikolebensversicherung kann diese Probleme lösen. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte nicht nur auf die größte Position (z. B. offener Finanzierungsbetrag) geachtet werden. Zusätzlich zu solchen festen Größen empfehle ich, drei bis fünf Jahresnettogehälter abzusichern, über die bei Auszahlung frei verfügt werden kann. Bis sich nach Tod eines Ehegattens die Situation innerhalb einer Familie stabilisiert, vergeht erfahrungsgemäß ein längerer Zeitraum. Hat der hinterbliebene Partner finanziell den Rücken frei und kann laufende Kosten oder die Ausbildung der Kinder stemmen, setzt der Verarbeitungsprozess besser ein. Auch bei der Risikolebensversicherung bieten verschiedene Anbieter die Möglichkeit der Nachversicherung. Ein bestehender Vertrag kann dann in gewissen Grenzen an den neuen Bedarf angepasst werden.

Altersvorsorge

Fest steht: die Gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um deinen Lebensstandard im Alter zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer weiter steigende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Du musst fürs Alter sparen, wenn du es genießen willst. Je früher du damit anfängst, desto besser. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solide Altersvorsorge aufzubauen.

Welche für euch beide passende Lösung ist, können wir nur im gemeinsamen Gespräch herausfinden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass jeder von euch eine eigene Altersvorsorge aufbaut. Männer und Frauen haben sehr unterschiedliche Lebenserwartungen. Die Hinterbliebenenversorgung aus privaten Rentenverträgen wird meist über eine Rentengarantiezeit gelöst. Dadurch wird die Rente für eine bestimmte Mindestzeit gezahlt - auch nach dem Tod der versicherten Person.

Beispiel 1: Du beginnst die Rentenzahlung mit 67 Jahren. Es wurde eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart. Mit 75 Jahren erleidest du einen Herzinfarkt und verstirbst. Deine Witwe erhält noch sieben Jahre eine Rentenzahlung aus dem Vertrag. Die Zahlungen hören mit Ende der Garantiezeit auf.

Beispiel 2: Dein Ehemann geht mit 62 Jahren in Altersteilzeit. Zur Auffüllung seines Einkommens lässt er die Rentenzahlung aus seiner Altersvorsorge früher beginnen (vereinbart war ab 67). Mit 75 Jahren verstirbt er in Folge eines Herzinfarkts. Du erhältst nur noch zwei Jahre lang Zahlungen aus diesem Vertrag.

Manche Versicherungsunternehmen bieten daher auch an, aus dem noch vorhandenen Vertragsguthaben des Verstorbenen eine separate, lebenslange Hinterbliebenenrente für Witwe oder Witwer zu erzeugen.

Wer über eine eigene, ausreichende Altersvorsorge verfügt, ist nicht mehr so sehr davon abhängig, dass der verstorbene Ehepartner bei Vertragsabschluss alles richtig gemacht hat.

Und Riester?

Die "Riester-Rente" kann durch die Zulagenzahlung sowie die steuerliche Absetzbarkeit eine lohnende Alternative der Altersvorsorge sein. Gehört ein Partner zum förderfähigen Personenkreis (Angestellte und Beamte), der andere aber nicht (Selbstständige, Rentner, etc.), erhält der nicht förderfähige Partner über den förderfähigen einen indirekten Förderanspruch. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der förderfähige Partner selbst auch "riestert".

Wer über eine eigene, ausreichende Altersvorsorge verfügt, ist nicht mehr so sehr davon abhängig, dass der verstorbene Ehepartner bei Vertragsabschluss alles richtig gemacht hat.

 
 
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