Wie können wir helfen?

Geburt eines Kindes

Vorsorge für euer Kind – für eine sorgenfreie Zukunft

Herzlichen Glückwunsch!

Wenn du ein Kind hast, wird dein Haus glücklicher, der Alltag interessanter, die Liebe stärker, die Nächte kürzer und die Tage länger. Die Geburt deines eigenen Kindes ist einer der schönsten Momente im Leben. Wahrscheinlich denkst du nicht sofort an eine optimale Absicherung, aber besonders für die Kleinsten muss entsprechend vorgesorgt werden. Kinder denken oft nicht an mögliche Gefahren bei ihrem Handeln. Da kann viel passieren.

Wer kommt für die Kosten auf? Und wie steht es um die grundsätzliche finanzielle Zukunft deines Kindes? Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu beachten. Auch deine eigene Absicherung darf nicht zu kurz kommen, damit du deinem Kind jederzeit den Rücken stärken kannst. Sichere dein Kind und dich selbst bestmöglich ab, denn auch Engel brauchen manchmal Schutzengel.

 

Wichtige Absicherungen für dein Kind

Kranken- und Pflegeschutz

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über ihre Eltern meistens in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert. Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die du mit Ergänzungsschutz schließen kannst.

Wenn dein Kind krank wird, möchtest du es sicher bestens versorgt wissen – ohne kassenspezifische Einschränkungen, Selbstbehalte oder Finanzierungsängste bei fehlender Kostenübernahme.

Damit auch gesetzlich versicherte Kinder die Vorzüge eines „Privatpatienten“ voll ausschöpfen können, empfiehlt sich der Abschluss von passenden Krankenzusatzversicherungen. Private Krankenzusatzversicherungen sind für Kinder besonders günstig, da sie noch jung und in der Regel gesund sind.

Einem Kind einen leistungsstarken Ergänzungsschutz zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten, ist also nicht mit hohen Kosten verbunden. So kostet ein stationärer Tarif, der eine Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer, die Unterbringung eines begleitenden Elternteils und auch die Honorarvereinbarung eines Spezialisten übernimmt, für ein Kind kaum 5 Euro im Monat.

Das Hauptaugenmerk bei der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Absicherung eines Kindes nur geringe Beiträge an.

Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen, sind zwar unschön – aber immerhin nicht existenzbedrohlich.

Wenn du und dein Partner beide privat versichert seid, habt ihr keinen Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung. Ihr müsst euer Kind gegen einen zusätzlichen Kostenbeitrag entweder privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich pflichtversichern.

Wenn nur ein Elternteil privat krankenversichert ist, kommt es auf das Einkommen des Hauptverdieners an, ob eine kostenlose gesetzliche Familienversicherung des anderen Elternteils genutzt werden kann. Es gelten auch bestimmte Einkommensgrenzen für den Gesamthaushalt, die darüber entscheiden, ob ihr die günstige Familienversicherung nutzen könnt. Gerne beraten wir dich hierzu ausführlicher.

Wenn du privat krankenversichert bist, kannst du deine Kinder per Meldung in dem Umfang versichern, den du für dich selbst gewählt hast. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind auch hier besonders günstig kalkuliert, weil noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Zudem sind die Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung deines Kindes im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich abzugsfähig.

 

Unfallbedingte Invalidität

Als Elternteil solltest du bedenken, dass die gesetzliche Unfallversicherung Kinder nur in Kindergärten, Schulen und auf dem direkten Weg hin und zurück schützt. Kinder in Kinderhorten, Krippen und Krabbelgruppen sind ebenfalls geschützt, aber nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen. Die meisten Unfälle passieren zu Hause, und über die Hälfte davon betreffen Kinder unter fünf Jahren. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind bescheiden und erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % wird eine sehr kleine Rente gezahlt. So erhielt ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führte, dass er wohl nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente.

Um dein Kind vernünftig abzusichern, solltest du eine private Unfallversicherung abschließen. So ein Vertrag kann dir einen echten Einkommensersatz liefern und für eine ausreichend hohe Kapitalleistung für die Kosten sorgen, die durch einen Unfall entstehen können (z.B. Umbaukosten und andere finanzielle Folgen).

Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Die Krankenversicherung übernimmt in der Regel Behandlungskosten und bestimmte Dinge wie Rollstühle und Prothesen. Aber wenn du deinem Kind bessere Qualität bieten möchtest, um sein Leben angenehmer zu gestalten, musst du für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse reagiert, die seitens der Kasse bestenfalls bezuschusst werden würde.

Eine private Unfallversicherung kann hier helfen, und die Beiträge für Kinder sind sehr niedrig. Der Schwerpunkt sollte in jedem Fall auf der Invaliditätsleistung liegen, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad der Invalidität steigen. Auch auf eine Erstattung kosmetischer Operationen kann geachtet werden, damit das Maximum getan werden kann, um einem Kind z. B. nach einer starken Verbrennung im Gesicht das Leben leichter zu machen.

 

Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit

Für diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Für den Leistungsanspruch z. B. auf Erwerbsminderungsrente wäre es nötig, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und die Anwartschaftszeiten erfüllt zu haben. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern über die Eltern, wie es bei den Krankenkassen der Fall ist, gibt es hier nicht. Kann ein Kind nach schwerer Krankheit also evtl. nie für sich selbst sorgen, wird es gezwungenermaßen irgendwann zum Sozialfall werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel frühestens ab dem 15. Lebensjahr abschließbar. Schutz vor den finanziellen Folgen von Schulunfähigkeit ist dagegen bereits ab dem 10. Lebensjahr, vereinzelt sogar noch früher, zu haben. Es ist empfehlenswert, bereits ab Geburt bzw. kurz danach einen Tarif mit Option auf den späteren Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dabei sind insbesondere Produkte zu empfehlen, die nur zu Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung vorsehen, bei der späteren Ausübung der Option jedoch darauf verzichten. Dazu sollte man wissen, dass im Zuge der hohen Untersuchungsdichte von Kindern heutzutage leider nicht selten schon recht früh gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt werden. Diese Tendenz erhöht zwar einerseits im Grundsatz die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung, andererseits wird dadurch aber auch häufig der spätere Zugang zu uneingeschränktem Berufsunfähigkeitsschutz verbaut. Daher gilt: Die Hürde der Gesundheitsprüfung sollte so früh wie möglich genommen werden – am besten so schnell wie möglich nach der Geburt!

Übrigens gibt es auch für dich alternative Absicherungslösungen, wie zum Beispiel die sogenannten Multi-Renten. Dabei handelt es sich um eine Unfallrente, die nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei anderen Ereignissen zur Auszahlung kommen kann, wie z.B. bei Organschädigungen (auch durch Krankheit wie Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen...) und Pflegebedürftigkeit.

 

Ausbildung, Aussteuer und Altersvorsorge

Die Ausbildungsversicherung ist unter den Kindervorsorgeverträgen der Klassiker schlechthin und wird bereits seit vielen Jahrzehnten für die erste Kindervorsorge gewählt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung, die auf einen bestimmten Ablauftermin hin abgeschlossen wird. In der Regel wird der Vertrag auf dein 18. Lebensjahr abgestimmt, damit pünktlich zur Volljährigkeit Geld für den Führerschein und das erste eigene Auto vorhanden ist.

Der Clou eines solchen Vertrags liegt darin, dass das Versicherungsunternehmen die Beiträge weiter in den Vertrag einzahlt, wenn der versicherte Versorger (z. B. ein Elternteil) vorzeitig verstirbt. Dir steht so zu deinem Eintritt in die Erwachsenenwelt immer die versicherte Summe sowie die Kapitalerträge zur Verfügung. Wahlweise kannst du einen solchen Vertrag klassisch-kapitalbildend (Anlage des Kapitals im Deckungsstock des Versicherers) oder fondsgebunden (Kapital wird in Investmentfondsanteilen angelegt) wählen.

Die steuerliche Begünstigung der Auszahlung aus solchen Verträgen greift allerdings erst dann, wenn die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat. Als frisch volljährig Gewordener müssen die Kapitalerträge aus dem Vertrag voll besteuert werden. Wäre angesichts dessen nicht eine Vertragsform sinnvoller, die einen längeren zeitlichen Horizont hat und dabei auch die wichtigsten Risiken auf dem Lebensweg berücksichtigt? Es mag zunächst etwas befremdlich wirken, dass man sich bereits jetzt Gedanken über deine Altersvorsorge machen soll, mit Blick auf die Inflation und den bevorstehenden Strukturwandel im Land kann man allerdings sagen: „Je früher man sich dieses Themas annimmt, desto besser.“

Sehr viele Rententarife lassen sich bereits für Kinder abschließen und bieten die Möglichkeit, zu einem gewünschten Alter eine Teilentnahme des angesammelten Kapitals vorzunehmen, um dich beschenken zu können. Stehst du dann voll im Berufsleben, kann der Vertrag von dir übernommen und weiter bespart werden – ohne die anfängliche Belastung der Abschlusskosten.

Der Zinseszinseffekt ist dein bester Freund. Gerade weil du noch so viele Jahre bis zum Ruhestand vor dir hast, mausern sich auch kleine Sparraten zu beachtlichen Auszahlungen. So würde ein Neugeborener mit 67 Jahren eine Altersrente i. H. v. 811 Euro erhalten – hierfür müssten lediglich 25 Euro monatlich gespart werden. Ein 40-jähriger Mann müsste für eine ähnliche Rentenabsicherung schon etwa 370 Euro im Monat zahlen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Beiträge müssen natürlich nicht von dir bis zum Ende gezahlt werden. Bist du im Berufsleben angekommen, kann einfach und unkompliziert die Versicherungsnehmereigenschaft übertragen werden. Künftige Beiträge kannst du dann selbst zahlen. Du legst den Grundstein – der erste Schritt ist immer der Wichtigste!

 

Privathaftpflichtversicherung

Leben Kinder bis zum vollendetem 7. Lebensjahr in deinem Haushalt, solltest du überprüfen, ob deine Privathaftpflichtversicherung eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter können für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass deine Haftpflichtversicherung nur dann leisten würde, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Eine Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Verwandten kann schnell für Ärger sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung kann dir helfen, dies zu verhindern.

 

Eigene Absicherungen zuliebe deines Kindes

Todesfallschutz

Wenn dir etwas zustößt, verliert deine Familie nicht nur einen geliebten Menschen, sondern es können auch erhebliche finanzielle Probleme auf deine Hinterbliebenen zukommen. Zur finanziellen Unterstützung deiner Kinder leistet die Deutsche Rentenversicherung zwar die sogenannte Waisenrente, die regelmäßig mindestens bis zum 18. Geburtstag deines Kindes gezahlt wird, jedoch gleicht diese Rente nur einen Bruchteil eines notwendigen Unterhaltes aus.

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Die Halbwaisenrente (wenn noch ein Elternteil lebt) beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente (wenn kein Elternteil mehr lebt) 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die durchschnittliche Höhe bezogener Halbwaisenrenten in Deutschland liegt derzeit bei 204 Euro, die Vollwaisenrente liegt durchschnittlich bei 428 Euro – der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.

Die Risikolebensversicherung bietet eine wertvolle Alternative. Eine abgeschlossene Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte, in der Höhe frei wählbare Versicherungssumme an deine Hinterbliebenen aus. Mit der Versicherungssumme kannst du dafür sorgen, dass deinen Kindern auch nach deinem unerwarteten Tod alle Türen für Ausbildung oder Studium offenstehen. Gleichzeitig sorgst du dafür, dass deine Familie ihren bisherigen Lebensstandard trotz des Wegfalls deines Einkommens halten und dein Partner sich ausreichend Zeit für die Erziehung nehmen kann. Als Faustformel gilt: Zur Absicherung von Kindern sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung das 5-fache Bruttojahreseinkommen eines jeden Partners betragen. Die passende Höhe der Versicherungssumme ist aber individuell zu ermitteln und kann auch von der Faustformel abweichen.

 

Arbeitskraftabsicherung

Nicht weniger wichtig ist die Absicherung deiner eigenen Arbeitskraft. Erkrankst du und kannst nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt dein monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um deine Familie versorgen zu können? Überprüfe ggf., ob deine bestehende Berufsunfähigkeitsrente für deine neue Situation noch ausreicht.

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Viele Anbieter bieten gute Nachversicherungsgarantien – unter welchen auch die Geburt eines Kindes fällt ohne erneute Gesundheitsprüfung an. So kannst du deine vereinbarte BU-Rente unkompliziert auf einen Schlag erhöhen.

Fehlt dir dieser wichtige Schutz sogar gänzlich, solltest du diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen!

 

Pflegeergänzung

Auch über das Thema Pflegebedürftigkeit solltest du bereits nachdenken. Das Risiko zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt am Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Um dem Risiko vorzubeugen, mit seinem privaten Vermögen oder den Ersparnissen für die Betreuung in einem Pflegeheim aufkommen zu müssen, bietet sich eine Pflegezusatzversicherung an.

 

Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird für dich im Alter wahrscheinlich nicht ausreichend sein, um deinen Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Du möchtest sicher nicht auf die finanzielle Unterstützung deiner Kinder angewiesen sein. Sorge deshalb vor – je früher, desto besser!

EINE SCHÖNE KENNENLERNZEIT

Da die Beiträge für Kinder in der Regel deutlich preiswerter kalkuliert sind als die für Erwachsene, ist es schon mit überschaubarem monatlichem Aufwand möglich, deinem Kind den benötigten Versicherungsschutz aufzubauen. Neben neuer Babykleidung, Spielzeug und Co können Großeltern und Familienangehörige den Neuankömmling auch mit vorangenannten Verträgen beschenken.

Und bedenke: Auch deine eigene Absicherung darf nicht zu kurz kommen, damit du deinem Kind jederzeit den Rücken stärken kannst. Wir wünschen eine schöne Kennenlernzeit!

 
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