DEIN RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG
Dein Recht auf Selbstbestimmung hat in unserer Gesellschaft aus gutem Grund den höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen zu treffen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Durch Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter kannst du in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht regelt, wer Entscheidungen für dich treffen darf, wenn dir ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Dabei soll dein Selbstbestimmungsrecht bestmöglich gewahrt bleiben.
Die Bestellung eines Betreuers wird von einem für dich zuständigen Amtsgericht festgelegt. Dieser bestellte Betreuer darf ausschließlich im gerichtlich festgelegten Umfang handeln. Auch deine Wünsche müssen hierbei beachtet werden, wenn diese bekannt sind. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig darüber nachzudenken, wem du im Fall der Fälle die Entscheidungsvollmacht erteilen möchtest. Auch, welche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen du ablehnst, solltest du bedenken. Rechtsverbindlich kannst du deine Wünsche und Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen dokumentieren. Am Ende dieser Broschüre zeigen wir dir Möglichkeiten auf, wie du diese wichtigen Dokumente erstellen bzw. erstellen lassen kannst.
Auch für deine Angehörigen ist es hilfreich, von deinen persönlichen Vorstellungen zu wissen. Sprich daher bitte auch mit diesen, dass Verfügungen bestehen und wo diese zu finden sind, wenn sie benötigt werden.
DIE VORSORGEVOLLMACHT
Mit der Vorsorgevollmacht kannst du einer anderen Person Vollmacht zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen, die du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Der Bevollmächtigte kann dann für dich handeln, ohne dass es weiterer Veranlassungen, wie etwa einer gesonderten Genehmigung, bedarf. Eine amtliche Beglaubigung und der Eintrag bei der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) machen die Vorsorgevollmacht auffindbarer und sorgen für eine unzweifelhafte Klarstellung, dass tatsächlich du selbst die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben hast. Für Immobiliengeschäfte sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten solltest du auf die von deiner Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Die Konto-/Depotvollmacht solltest du grundsätzlich in deiner Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden.
DIE PATIENTENVERFÜGUNG
Die moderne Medizin bietet trotz allen Fortschritts auch heute nicht für jedes Krankheitsbild eine Heilung. In solchen Fällen ist das Ziel der Behandlung bzw. Therapie oft nur Schmerzlinderung oder ein „am Leben erhalten“. Wahrscheinlich hast du bestimmte Szenarien im Kopf, bei denen du gewisse Behandlungsmethoden ablehnen würdest. Egal, ob du keine Operation am Gehirn wünschst, lebensverlängernde Maßnahmen kategorisch ablehnst oder aber allen medizinisch möglichen Maßnahmen ausdrücklich zustimmst, die dein Leben verlängern: Mit einer Patientenverfügung dokumentierst du deine persönlichen Wünsche. Deine Motivation für eine bestimmte Entscheidung ist hierbei nicht von Belang und muss nicht mit vermerkt werden.
Gerade in diesem sensiblen Bereich hilfst du deinen Angehörigen enorm. Zwiegespalten zwischen der Angst vor dem Verlust des geliebten Menschen und dem Wunsch, dass dieser Mensch endlich keine Schmerzen mehr haben muss, fühlt sich wohl jede Entscheidung falsch an, die man für einen Schwerkranken trifft. Ein Leitfaden, den du selbst verfasst hast, erleichtert es jedem Beteiligten, sich richtig zu entscheiden.
DIE BETREUUNGSVERFÜGUNG
Vor allem im Alter wird mit zunehmendem geistigen Kräfteverfall auch die Betreuung ein Thema. Mit einer Betreuungsverfügung kannst du schon heute festlegen, wen das Gericht zu deinem Betreuer bestimmen soll. Ebenso kannst du festlegen, wer auf keinen Fall dazu bestimmt werden soll. Auch inhaltlich kannst du hier Auflagen machen, welche Gewohnheiten zu respektieren sind oder ob du im Pflegefall eine Betreuung daheim oder in einer Pflegeeinrichtung wünschst. Eine Aufteilung der Betreuung in verschiedene Bereiche (z. B. Gesundheit, Finanzen etc.) ist ebenfalls denkbar. Du alleine entscheidest, in wessen Händen deine Geschicke liegen sollen, wenn es dir nicht mehr gut genug geht, selbst darüber zu bestimmen. Mit einer Betreuungsverfügung sorgst du für klare Verhältnisse.
VOLLMACHT ENTLASTET DIE ANGEHÖRIGEN
Vollmachten sind dann wichtig, wenn sie gebraucht werden. Manchmal geschieht das plötzlich, manchmal ist das absehbar. In beiden Fällen sind sie eine große Hilfe für die Angehörigen.
So bei Alexander Kromer, Innenarchitekt aus Nürnberg. „Von der JURA DIREKT-Idee habe ich in einem Unternehmernetzwerk erfahren“, erzählt Alexander Kromer. „Was mir gefallen hat, ist die Begleitung beim Erstellen und der Service danach. Nachdem er von JURA DIREKT erfahren hatte, lud Kromer seine Angehörigen zu einem Informationsgespräch mit einem JURA DIREKT-Partner ein. Zuerst erledigten er und seine Mutter die eigenen Vollmachten, später auch der Vater. „Zum Glück hat er das erledigen lassen“, so Kromer, „denn zwei Jahre später brauchten wir seine Vollmachten.“
Der Vater erkrankt an einer fortschreitenden Krankheit und wird ein Pflegefall. Als ein kritischer Zustand erreicht war, entschließen sich die Angehörigen, ihn in eine „beschützende Einrichtung“ zu geben. „Mir als Sohn ist das schwer gefallen“, so Alexander Kromer, „geholfen hat mir, dass mein Vater mir über die Vollmacht die Erlaubnis gegeben hatte, Entscheidungen für ihn – in seinem Sinne – zu treffen.
Weil die Unterbringung des Vaters als freiheitsentziehende Maßnahme zu sehen ist, wird vom Gericht ein eigener Gutachter bestellt. Der interessierte sich auch für die Vollmachten. „Der Gutachter meinte“, so Kromer, „er habe so etwas Professionelles noch nicht gesehen.“ Alles sei im Detail bestens geregelt. „Auch das“, so Kromer weiter, „gibt einem die Gewissheit, das Richtige mit dem richtigen Partner getan zu haben.“
Alexander Kromer empfiehlt, zusätzlich eine Kontovollmacht ausstellen zu lassen. „Da kann man sich viel Stress ersparen“, so Kromer. Manche Banken akzeptieren unter Umständen eine Vorsorgevollmacht nicht ohne weiteres, so seine Erfahrung. Und das, obwohl das juristisch klar geregelt und durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt ist.
WELCHE VOLLMACHTEN SIND FÜR DICH NÖTIG?
Privatpersonen
Rechtsanwälte empfehlen für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht, bestehend aus:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
und wenn es sich um Eltern handelt, einer
- Sorgerechtsverfügung
Mit dieser können die Eltern die Vormundschaft für ihre Kinder bei beiderseitigem Ausfall regeln.
Gewerbetreibende
Selbständige, Freiberufler und Unternehmer benötigen zur Absicherung ihres privaten Bereichs ebenfalls die oben genannten Vollmachten. Für die Geschicke der eigenen Firma aber zusätzlich noch eine
- Unternehmervollmacht
WIE SETZT DU DAS UM?
Im Grunde hast du drei Möglichkeiten, deine Angelegenheiten mit rechtsverbindlichen Vollmachten zu regeln. Du kannst die Dienste eines Anwalts oder Notars in Anspruch nehmen, der dir die Vollmachten gegen entsprechende Vergütung aufsetzt. So genießt du ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Allerdings dürfte es sich hier um die kostenintensivste Lösung handeln. Du kannst auf spezialisierte Dienstleister (wie z. B. JURA DIREKT) mit der Erstellung deiner Vollmachten über eine kooperierende Rechtsanwaltskanzlei beauftragen. Hier genießt du ebenso hohe rechtliche Sicherheit, die Kosten dürften in aller Regel aber spürbar angenehmer ausfallen. Zu guter Letzt kannst du dich aber auch selbst um alles kümmern und deine Vollmachten einfach selbst und ohne die Unterstützung eines Experten aufsetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Formulare, zur Patientenverfügung Textvorschläge zum Download an (www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html). An diesen kannst du dich orientieren.
